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Cannabis-Extrakt: Herstellung, Arten und medizinische Anwendung
Cannabis-Extrakt steht in deutschen Apotheken immer häufiger auf dem Rezept. Patient:innen fragen uns regelmäßig: Wie unterscheidet sich ein Extrakt von Cannabisblüten, welche Inhaltsstoffe enthalten sind, wie er hergestellt wird und wie die Abgabe auf Rezept funktioniert. Dieser Ratgeber fasst die pharmazeutischen, klinischen und rechtlichen Eckdaten zusammen — im Kontext von medizinischem Cannabis, den Wirkstoffen THC und CBD sowie verwandten Formen wie Cannabis-Öl und Cannabis-Tinktur.
Co-Founder & Chief Pharmaceutical Officer · Apotheker
Was ist ein Cannabis-Extrakt?
Ein Cannabis-Extrakt ist eine konzentrierte Zubereitung aus der Cannabispflanze. Aus den getrockneten, blühenden Triebspitzen weiblicher Pflanzen von Cannabis sativa L. werden mit einem geeigneten Lösungsmittel die wirksamen Inhaltsstoffe herausgelöst. Das Ergebnis ist meist eine ölige Flüssigkeit – deshalb hört man umgangssprachlich häufig auch das Wort Cannabisöl.
Seit 2020 ist diese Arzneiform im Deutschen Arzneibuch (DAB) als „Eingestellter Cannabisextrakt" beschrieben. „Eingestellt" heißt: Der Gehalt an Δ⁹-THC und CBD wird auf einen definierten Wert gebracht, entweder durch Mischen verschiedener Extraktchargen oder durch Zugabe von inerten Hilfsstoffen wie mittelkettigen Triglyceriden. Die zulässige Abweichung beträgt ±10 % auf den deklarierten Wert. So entstehen Produkte mit gleichbleibender Qualität, die eine kontinuierliche Therapie nach reproduzierbaren Standards erlauben.
Definition und Abgrenzung zu Cannabisblüten
Cannabisblüten und Cannabis-Extrakte sind regulatorisch zwei verschiedene Dinge. Blüten gelten im Sinne des Europäischen Arzneibuchs als pflanzliche Droge, also als getrocknetes Ausgangsmaterial. Extrakte gelten als pflanzliche Zubereitung, die durch Extraktion aus dieser Droge gewonnen wird.
Daraus ergeben sich konkrete Unterschiede in der Praxis:
- Konzentration: In Blüten liegen die Cannabinoide so vor, wie die Pflanze sie gebildet hat – in den Harzdrüsen (Trichomen) der weiblichen Blüte. Im Extrakt sind sie herausgelöst und aufkonzentriert. Das DAB sieht für eingestellte Cannabisextrakte eine THC-Gehaltsspanne von 1–25 % (m/m) vor.
- Standardisierung: Cannabisblüten unterliegen natürlichen Schwankungen von Charge zu Charge. Extrakte werden auf einen festen Wirkstoffgehalt eingestellt – das macht die Dosisplanung mit der behandelnden Ärzt:in deutlich verlässlicher.
- Anwendung: Blüten werden in der Regel inhalativ über einen Vaporisator angewendet, Extrakte typischerweise als Tropfen oral oder sublingual eingenommen.
Wichtig auch die Abgrenzung zum Fertigarzneimittel: Die in Deutschland erhältlichen Cannabisextrakte sind Ausgangsstoffe für Rezeptur- oder Defekturarzneimittel. Die Apotheke verarbeitet sie individuell auf ärztliche Verschreibung – sie werden nicht als fertiges Originalpräparat abgegeben.
Inhaltsstoffe: Cannabinoide, Terpene, Flavonoide
Cannabis ist phytochemisch komplex. In der Pflanze sind bislang mehr als 500 Substanzen beschrieben, davon allein über 150 Cannabinoide.
Für die medizinische Anwendung sind drei Stoffgruppen besonders relevant:
- Cannabinoide: Therapeutisch am besten untersucht sind die beiden Hauptcannabinoide THC (Δ⁹-Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol). In der frischen Pflanze liegen sie als inaktive Säurevorstufen (THCA, CBDA) vor und werden erst durch Trocknung, Lagerung oder Erhitzen (Decarboxylierung) in ihre wirksame Form überführt.
- Terpene: Sie sind für das charakteristische Aroma von Cannabis verantwortlich. Diskutiert wird, ob sie im Zusammenspiel mit den Cannabinoiden einen sogenannten Entourage-Effekt auslösen, also die Wirkung modulieren. Die Studienlage dazu ist nicht abschließend.
- Flavonoide: Eine weitere Gruppe sekundärer Pflanzenstoffe; bisher sind über 20 verschiedene Flavonoide in Cannabis dokumentiert.
Ein eingestellter Cannabis-Extrakt enthält neben THC und CBD viele dieser Begleitstoffe – vor allem Terpene und Flavonoide. Deshalb spricht man in der Praxis oft von Vollspektrumextrakten, im Gegensatz zu reinen Dronabinol- oder CBD-Ölen. Die Fachliteratur weist allerdings darauf hin, dass der Begriff unscharf ist: Welche Inhaltsstoffe tatsächlich im Extrakt landen, hängt vom Lösungsmittel und vom Verfahren ab. Fachlich präziser wäre daher der Begriff Breitspektrumextrakt. Quellen: Lewis, Russo et al. 2018; Russo 2018; Hanuš und Hod 2020; Citti, Linciano et al. 2019
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Extraktionsverfahren: CO2, Ethanol und Butan im Vergleich
Nicht jedes Verfahren eignet sich gleich gut für medizinische Zwecke. Drei Lösungsmittel dominieren die Diskussion: überkritisches Kohlendioxid, Ethanol und Kohlenwasserstoffe wie Butan. Sie unterscheiden sich in Schonung, Reinheit und technischem Aufwand. Ein wichtiger Schritt vorab gilt für alle Verfahren gleichermaßen: Damit aus den sauren Vorstufen wirksames THC oder CBD entsteht, müssen die Cannabinoidsäuren decarboxyliert werden – meist durch Erhitzen auf 100–150 °C über 30–120 Minuten.
Überkritische CO2-Extraktion
Bei der überkritischen Fluidextraktion (SFE) wird CO2 unter hohem Druck (über 73,75 bar) und bei mehr als 31 °C in einen Zustand gebracht, der weder rein flüssig noch rein gasförmig ist. So dringt es wie ein Gas in das Pflanzenmaterial ein und löst dessen Inhaltsstoffe wie eine Flüssigkeit heraus. Nach dem Absenken auf Atmosphärendruck verdampft das CO2 rückstandslos – zurück bleibt das reine Konzentrat. CO2 ist kostengünstig, ungiftig, nicht brennbar und chemisch inert. Über Druck und Temperatur lassen sich gezielt einzelne Fraktionen, etwa Cannabinoide oder Terpene, getrennt gewinnen. Der Nachteil: Der apparative Aufwand ist hoch, weshalb das Verfahren ausschließlich kommerziell eingesetzt wird.
Ethanol-Extraktion
Für medizinische Cannabisextrakte wird wasserfreies oder hochprozentiges Ethanol verwendet. Da nicht alle Cannabinoide in Alkohol stabil sind, läuft die Extraktion oft bei tiefen Temperaturen zwischen –20 °C und –45 °C ab, meist als Mazeration oder Perkolation. Anschließend wird der Primärextrakt filtriert, unter Vakuum eingeengt und das Ethanol vollständig ausgetrieben. Kritische Schritte sind das Einengen und das restlose Entfernen des Lösungsmittels. Die Extrakte werden zusätzlich „winterisiert": Durch Mischen mit Alkohol-Wasser-Gemischen und Abkühlen auf bis zu –80 °C fallen unerwünschte Lipide, Wachse und Chlorophyll aus und werden abfiltriert. Ethanol ist in der ICH Q3C-Leitlinie zu Lösemittelrückständen klar geregelt.
Butan- und Kohlenwasserstoff-Extraktion
Butan, iso-Butan, Propan oder Heptan werden unter Druck verflüssigt eingesetzt. Vorteil: Die klonspezifischen Terpenmuster bleiben sehr gut erhalten, die Extrakte sind dadurch besonders aromatisch. Die Nachteile sind erheblich. Der gesamte Prozess muss unter Explosionsschutz ablaufen, und die Lösungsmittel lassen sich nur durch aufwendige Aufreinigung im Vakuum zuverlässig entfernen. Im sogenannten offenen Verfahren – außerhalb medizinischer Produktion verbreitet – können explosive Butan-Luft-Gemische entstehen. Geschlossene Closed-Loop-Anlagen reduzieren dieses Risiko und liefern reinere Produkte, sind aber teuer. Ein zusätzliches Problem: n-Butan, iso-Butan, Propan und Heptan sind in der ICH Q3C-Leitlinie nicht gelistet – Grenzwerte für Rückstände muss der Hersteller selbst belastbar festlegen. Aus diesem Grund verlieren Kohlenwasserstoff-Verfahren in der pharmazeutischen Anwendung an Bedeutung.
Qualitäts- und Reinheitskriterien
Für medizinische Extrakte gelten klare Vorgaben aus dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) und dem Deutschen Arzneibuch (DAB). Geprüft werden unter anderem Identität, Gehalt an THC und CBD, mikrobiologische Qualität, Schwermetalle, Aflatoxine, Pestizidrückstände sowie Lösungsmittelrückstände nach Ph. Eur.-Kapitel 5.4. Restmengen von Ethanol, Hexan, Cyclohexan oder n-Heptan müssen nachweislich unbedenklich sein. Geprüft wird grundsätzlich nur auf Lösungsmittel, die im Prozess tatsächlich verwendet wurden. Der „Eingestellte Cannabisextrakt" nach DAB ist auf einen definierten THC-Gehalt zwischen 1 und 25 % standardisiert; die Abweichung bei der Freigabe darf höchstens ±10 % betragen. Genau diese Standardisierung trennt Apothekenqualität von informellen Konzentraten.
Arten von Cannabis-Extrakten
Cannabis-Extrakte sind keine homogene Gruppe. In deutschen Apotheken begegnen dir im Wesentlichen drei Kategorien: Vollspektrum-Öle, halbfeste oder flüssige Extrakte mit unterschiedlicher Konsistenz sowie hochreine Einzelstoffe und zugelassene Fertigarzneimittel. Sie unterscheiden sich im Inhaltsstoffspektrum, in der rechtlichen Einordnung und in der Art, wie sie in der Apotheke weiterverarbeitet werden.
Cannabisöle (Vollspektrum)
Die in Deutschland am häufigsten verwendete Form sind ölige Cannabisextrakte. Sie basieren auf der Monographie „Eingestellter Cannabisextrakt" des Deutschen Arzneibuchs (DAB, seit 2020) und werden aus den getrockneten Triebspitzen weiblicher Cannabispflanzen gewonnen. Das DAB legt eine THC-Gehaltsspanne von 1–25 % (m/m) fest; der CBD-Gehalt wird bestimmt und deklariert. Als Trägeröl kommen meist mittelkettige Triglyceride zum Einsatz, in einzelnen Produkten auch Sesamöl. Weil das Inhaltsstoffmuster neben THC und CBD auch weitere Cannabinoide, Terpene und Flavonoide umfasst, hat sich der Begriff „Vollspektrumextrakt" etabliert – fachlich präziser wäre „Breitspektrumextrakt", da das tatsächliche Profil vom Extraktionsverfahren abhängt.

Dickextrakte und Tinkturen
Pharmazeutisch werden Extrakte aus pflanzlichen Drogen in flüssige, halbfeste (zähflüssige Extrakte/Dickextrakte und Ölharze) sowie feste Zubereitungen (Trockenextrakte) eingeteilt. Im medizinischen Kontext spielen in Deutschland vor allem flüssige ölige Lösungen eine Rolle, etwa die in Standardrezepturen monographierte „Ölige Cannabisölharz-Lösung" (NRF 22.11.), die in der Apotheke aus einem Cannabisextrakt und mittelkettigen Triglyceriden hergestellt wird. Klassische ethanolische oder glycerolische Tinkturen sind eher aus dem nicht-medizinischen Bereich bekannt; im Apothekenkontext kommen sie nur in eng definierten Rezepturen vor.
Isolate und standardisierte Fertigarzneimittel
Wird ein einzelnes Cannabinoid in hochreiner Form verwendet, spricht man von einem Isolat oder Reinstoff. Beispiele aus der Rezepturpraxis sind Dronabinol (das (–)-trans-Δ⁹-THC, mit einem laut DAC zulässigen Gehalt von 95–100 %) und reines Cannabidiol (CBD, 98–102 %). Daneben gibt es zugelassene cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel, also industriell hergestellte, standardisierte Präparate, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Anders als Rezeptur-Extrakte sind sie in fester Zusammensetzung, Dosierung und Darreichungsform definiert. Welche Option im Einzelfall medizinisch sinnvoll ist, entscheidet die behandelnde Ärzt:in.
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Wirkstoff-Konzentration: Extrakt vs. Cannabisblüten
Blüten und Extrakte unterscheiden sich nicht nur in der Form, sondern auch darin, wie viel Wirkstoff drinsteckt – und wie er in den Körper kommt.
THC- und CBD-Gehalt im Vergleich
Cannabisblüten enthalten in Deutschland je nach Sorte typischerweise 5–22 % THC und 0–9 % CBD. Eingestellte Cannabis-Extrakte nach DAB können auf 1–25 % THC eingestellt sein; speziell durch Destillation aufgereinigte Extrakte erreichen sogar bis zu 85 % THC. Der CBD-Gehalt wird separat deklariert. Die zulässige Abweichung vom angegebenen Gehalt liegt bei ±10 %.
Bioverfügbarkeit oral vs. inhalativ
Bei oraler Einnahme von Extrakten oder Kapseln liegt die Bioverfügbarkeit von THC nur bei etwa 4–20 %, weil ein großer Teil in der Leber abgebaut wird (First-Pass-Effekt). Bei der Inhalation umgeht der Wirkstoff diesen Abbau, sodass die Plasmaspiegel etwa 10- bis 20-fach höher liegen können als nach oraler Aufnahme gleicher Mengen. Das spiegelt sich auch in den Tagesdosen wider: In der BfArM-Begleiterhebung lag die mittlere THC-Tagesdosis bei Blüten bei 249 mg, bei Extrakten bei nur 9,6 mg. Quellen: Huestis 2007; BfArM-Begleiterhebung 2022
Wirkungseintritt und Wirkdauer
Nach Inhalation setzt die Wirkung innerhalb von 1–2 Minuten ein, das Maximum wird nach 15–30 Minuten erreicht. Oral eingenommene Extrakte wirken später (etwa 30 Minuten bis 2 Stunden), dafür hält die Wirkung länger an – meist 3 bis 12 Stunden. Quellen: Grotenhermen 2003; MacCallum und Russo 2018; Lucas et al. 2018
Anwendung und Dosierung von Cannabis-Extrakten
Cannabis-Extrakte sind in der Anwendung deutlich variabler als Blüten. Wie ein Extrakt eingenommen, angesetzt und dosiert wird, entscheidet immer die behandelnde Ärzt:in im Einzelfall.
Einnahmeformen: oral, sublingual, inhalativ
Extrakte werden bei medizinischer Anwendung überwiegend oral oder sublingual eingenommen – als ölige Tropfen, in Kapseln oder als Mundspray. Über die Mundschleimhaut gelangt der Wirkstoff direkt ins Blut, was den First-Pass-Effekt der Leber teilweise umgeht und zu einem stabileren Wirkverlauf führt als bei der Inhalation. Inhalative Anwendungen sind bei Extrakten seltener und kommen vor allem zum Einsatz, wenn ein schneller Wirkeintritt erwünscht ist. Quellen: MacCallum und Russo 2018
Titration und individuelle Anpassung
Für die Dosisfindung gilt das Prinzip „Start low, go slow": mit einer niedrigen Anfangsdosis beginnen und langsam steigern, bis die gewünschte Wirkung bei guter Verträglichkeit erreicht ist. In der BfArM-Begleiterhebung lag die mittlere Tagesdosis bei oral angewendeten Cannabisextrakten bei rund 9,6 mg THC. Konkrete Schemata legt immer die behandelnde Ärzt:in fest. Quellen: MacCallum und Russo 2018; BfArM-Begleiterhebung 2022; Sihota et al. 2020
Mögliche Nebenwirkungen
Am häufigsten dokumentiert sind Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit, Übelkeit, Schläfrigkeit sowie Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind selten und führen nur in einem kleinen Teil der Fälle zum Therapieabbruch. Eine langsame Aufdosierung in Absprache mit der behandelnden Ärzt:in senkt das Risiko deutlich. Quellen: BfArM-Begleiterhebung 2022
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Rezeptpflicht und rechtlicher Rahmen in Deutschland
Cannabis-Extrakte sind in Deutschland verschreibungspflichtige Arzneimittel. Du bekommst sie nicht frei in der Apotheke, sondern nur mit ärztlichem Rezept – und auch nicht auf jedem Rezeptformular.
Verschreibungsfähigkeit nach Cannabisgesetz
Seit dem 10. März 2017 sind Cannabisblüten und Cannabisextrakte in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig. Grundlage ist das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften", kurz Cannabisgesetz. Cannabis-Extrakte stehen in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und dürfen daher ausschließlich auf einem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verordnet werden. Verordnen darf jede approbierte Ärzt:in – eine bestimmte Facharztrichtung ist nicht vorgeschrieben. Die Höchstmenge für Cannabisextrakt liegt bei 1.000 mg THC pro Patient:in innerhalb von 30 Tagen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Ob deine gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, regelt § 31 Abs. 6 SGB V. Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein: Es liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor, eine allgemein anerkannte Standardtherapie steht nicht zur Verfügung oder kann im Einzelfall nicht angewendet werden, und es besteht eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung" auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome.
Wichtig: Der Antrag muss vor Therapiebeginn bei der Krankenkasse gestellt werden – die Genehmigungsquote lag im Januar 2021 bei unter 70 %. Die Kasse hat in der Regel drei Wochen Zeit zu entscheiden, bei Einbindung des Medizinischen Dienstes fünf Wochen. Bei privater Versicherung gelten diese Regeln nicht; die Kostenübernahme richtet sich nach dem individuellen Vertrag. Wer keine Genehmigung hat oder keine beantragen will, erhält den Cannabis-Extrakt auf Privatrezept und trägt die Kosten selbst.
Von der Verordnung zur Abgabe in der Apotheke
Der Weg vom Rezept zum Extrakt läuft bei uns so ab:
- Ärztliche Verordnung: Deine behandelnde Ärzt:in stellt ein BtM-Rezept mit Produktangabe, Wirkstoffgehalt und Anwendungshinweisen aus.
- Bestellung bei Sanvivo: Du wählst passende Produkte im Shop, schickst das Rezept digital ein und schließt den Checkout ab.
- Pharmazeutische Prüfung: Wir kontrollieren Verordnung, Identität und Gehalt, bevor wir den Extrakt anfertigen oder abgeben.
- Versand oder Abholung: Nach Freigabe liefern wir diskret zu dir oder bereiten die Abholung in München vor.
Bei Fragen zu Extraktchargen, Lagerung oder Dosierung erreichst du unser Apothekenteam jederzeit.
Quellen
Häufige Fragen zu Cannabis-Extrakten
Was kostet ein Cannabis-Extrakt? +
Der Preis hängt vom Wirkstoffgehalt, der Menge und der Apothekenkalkulation ab. Beispielhafte Taxationen aus der deutschen Hilfstaxe nennen für 25 ml eines THC/CBD-Extrakts rund 309 € oder für 40 ml einer Cannabisölharz-Lösung etwa 430 € brutto, jeweils zuzüglich BtM-Gebühr. Die genaue Summe siehst du im Checkout, sobald Rezept und Produkt geprüft sind.
Macht ein Cannabis-Extrakt abhängig? +
Bei nicht medizinischem Cannabiskonsum entwickeln rund 27 % der Konsument:innen eine Konsumstörung. Bei medizinischen, oral angewendeten Cannabisarzneimitteln ist das Suchtpotenzial nach bisheriger Datenlage deutlich geringer; die wissenschaftliche Begleiterhebung dokumentierte nahezu kein Suchtverhalten. Risikofaktoren bewertet die behandelnde Ärzt:in individuell. *Quellen: Feingold et al. 2020; Schmidt-Wolf und Cremer-Schaeffer 2019; Gottschling et al. 2020*
Darf ich mit Cannabis-Extrakt Auto fahren? +
Bei bestimmungsgemäßer Einnahme greift das sogenannte Medikamentenprivileg nach § 24a Abs. 2 StVG. Voraussetzung ist, dass keine substanzbedingten Leistungsdefizite vorliegen. Zu Therapiebeginn oder nach einer Dosisänderung solltest du nicht fahren – und die Frage der Fahrtauglichkeit immer mit der behandelnden Ärzt:in besprechen.
Wie lange ist ein Cannabis-Extrakt haltbar? +
Cannabinoide sind licht- und sauerstoffempfindlich. Standardrezepturen haben monographierte Aufbrauchfristen; für Zubereitungen mit unklarer Stabilität gilt häufig eine Frist von maximal vier Wochen. Empfohlen wird eine dichte, lichtgeschützte Lagerung gemäß Apothekenangabe.
Ist ein Cannabis-Extrakt besser als Cannabisblüten? +
„Besser
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Medizinischer Hinweis ›
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Die zitierten Studien beschreiben den Forschungsstand, nicht das individuelle Ansprechen einer einzelnen Patientin oder eines einzelnen Patienten. Eine cannabisbasierte Therapie kommt nur nach individueller ärztlicher Prüfung und Verordnung infrage. Bei akuten oder anhaltenden Beschwerden wende dich an deine Ärztin, deinen Arzt oder an uns in der Apotheke.
