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Cannabis im Ausland: Was Patient:innen auf Reisen wissen müssen
Medizinisches Cannabis ins Ausland mitzunehmen ist kein rechtsfreier Raum, sondern ein klar geregelter Vorgang. Ob du innerhalb des Schengen-Raums unterwegs bist oder in ein Drittland reist, entscheidet darüber, welche Bescheinigung du brauchst, wie viel du mitnehmen darfst und welche Behörde im Spiel ist. Als Sanvivo Cannabis Apotheke ordnen wir die Regeln für Cannabis auf Reisen ein, zeigen Stolperfallen an der Grenze und liefern eine Checkliste für die Vorbereitung. Der Leitfaden ist Teil unseres Legal-Ratgebers; siehe auch das Cannabisgesetz, die THC-Nachweisbarkeit und medizinisches Cannabis im Überblick.
Co-Founder & Chief Pharmaceutical Officer · Apotheker
Medizinisches Cannabis mit ins Ausland nehmen: Die Grundlagen
Wer in Deutschland ein Cannabisarzneimittel auf Rezept erhält, fragt sich früher oder später: Darf ich das überhaupt mit ins Ausland nehmen? Die kurze Antwort: Ja, grundsätzlich schon, aber nur unter klaren Voraussetzungen. Für grenzüberschreitende Reisen gelten dieselben Ausfuhrregeln wie für andere verschreibungspflichtige Betäubungsmittel im Sinne des BtMG.
Rechtlicher Rahmen für Patient:innen
Die rechtliche Grundlage steht in § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV). Du darfst dein verschriebenes Cannabisarzneimittel als Reisebedarf aus- und wieder einführen, aber nur in einer für die Dauer deiner Reise angemessenen Menge und ausschließlich für den eigenen Bedarf. Eine Mitnahme durch andere Personen, etwa Partner:in oder Familie, ist nicht zulässig.
Unterschied: Reise innerhalb und außerhalb des Schengen-Raums
Beim Reiserecht für Betäubungsmittel gibt es zwei Welten: Schengen-Staaten und alle anderen Länder.
Innerhalb des Schengen-Raums (dazu zählen u. a. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande sowie die meisten weiteren EU-Länder) darfst du dein Cannabisarzneimittel für eine Reisedauer von bis zu 30 Tagen mitführen, wenn du eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) dabei hast. Diese Bescheinigung muss vor Reiseantritt von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde, in der Praxis meist über das örtliche Gesundheitsamt, beglaubigt werden.
Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine international harmonisierten Regeln. Hier empfiehlt sich ein Vorgehen nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB): eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit Angaben zum Arzneimittel, zur Dosierung und zur Reisedauer, ebenfalls beglaubigt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde. Entscheidend ist: Du musst zusätzlich die nationalen Bestimmungen des Ziel- und jedes Transitlandes prüfen. Manche Länder verlangen Importgenehmigungen, beschränken die Menge oder verbieten die Mitnahme komplett.
Verantwortung der Patient:innen vor Reiseantritt
Die rechtliche Verantwortung liegt bei dir. Klär die Rechtslage des Reiselandes rechtzeitig vor Abreise ab. Auskunft geben in der Regel die diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland (Kontaktdaten beim Auswärtigen Amt) und die Internetseite des INCB, auf der knapp 100 Länder ihre Einreiseregeln hinterlegt haben. Plane genug zeitlichen Vorlauf ein: Sowohl die ärztliche Ausstellung als auch die behördliche Beglaubigung können einige Tage dauern und Gebühren verursachen.

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Schengen-Bescheinigung: Der Reisepass für dein Cannabisrezept
Reist du innerhalb des Schengen-Raums und willst dein medizinisches Cannabis dabei haben, brauchst du genau ein Dokument: die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ). Sie ist im Schengen-Raum das Standardformular für jede Mitnahme ärztlich verschriebener Betäubungsmittel, und Cannabisarzneimittel zählen rechtlich genau dazu.
Was die Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ regelt
Das einheitliche Formular wurde 1994 vom Exekutivausschuss der Schengen-Staaten verabschiedet und vom Bundesministerium für Gesundheit bekanntgemacht. Auf ihr werden persönliche Daten der Patient:in, Daten der ausstellenden Ärzt:in sowie genaue Angaben zum verschriebenen Betäubungsmittel vermerkt: Wirkstoff, Konzentration, Darreichungsform und Tagesdosis. Da Cannabisarzneimittel in allen Schengen-Staaten als Betäubungsmittel eingestuft sind, gelten für sie keine Sonderregeln gegenüber anderen verschriebenen Betäubungsmitteln. Wichtig: Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung nötig.
Wie und wo Patient:innen die Bescheinigung beantragen
Der erste Schritt führt zur behandelnden Ärzt:in. Sie füllt das Formular aus, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Vordruck auf seiner Homepage bereitstellt. Anschließend muss das Dokument beglaubigt werden, und zwar durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle, in der Praxis meist das örtliche Gesundheitsamt. Welche Behörde konkret zuständig ist, regeln die Bundesländer selbst; eine entsprechende Liste findet sich auf der Seite des BfArM. Sowohl für die ärztliche Ausstellung als auch für die Beglaubigung können Gebühren anfallen. Plane den Vorgang frühzeitig vor Reiseantritt und kläre offene Fragen zur Zuständigkeit rechtzeitig.
Gültigkeitsdauer und mitzuführende Unterlagen
Die Gültigkeit wird auf dem Formular eingetragen und darf maximal 30 Tage betragen. Für längere Reisen reicht die Schengen-Bescheinigung also nicht aus. Mitzuführen ist das beglaubigte Original während der gesamten Reise. Bei Cannabisblüten mit der Anwendungsart „Rauchen" kann es zudem in einzelnen Schengen-Ländern einschränkende Regelungen geben, gerade in der Öffentlichkeit ist für Außenstehende nicht erkennbar, dass es sich um eine medizinische Anwendung handelt. Eine zusätzliche Rezeptkopie kann hier helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Cannabis in EU- und Schengen-Nachbarländern
Innerhalb des Schengen-Raums gilt für medizinisches Cannabis eine vergleichsweise klare Grundregel: Mit einer beglaubigten Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ darfst du dein verschriebenes Cannabisarzneimittel für bis zu 30 Tage mitführen. Cannabis wird in allen Schengen-Staaten als Betäubungsmittel eingestuft, deshalb gibt es über die Bescheinigung hinaus keine zusätzlichen Einreise-Regelungen. Bei der Anwendungsart „Rauchen" können einzelne Länder einschränkende Vorschriften haben, weil für Außenstehende nicht erkennbar ist, dass es sich um eine medizinische Anwendung handelt.
Niederlande, Belgien, Luxemburg
Die Niederlande haben mit dem Büro für medizinisches Cannabis (BMC) bereits 2001 staatliche Strukturen geschaffen; seit 2003 können Ärzt:innen dort Cannabisblüten verschreiben, seit 2015 auch Cannabisöle. Zu Belgien und Luxemburg liefert die uns vorliegende Quellenlage keine spezifischen Patientenregelungen über die Schengen-Bescheinigung hinaus.
Österreich, Schweiz (Sonderfall), Dänemark
Die Schweiz ist zwar Mitglied des Schengener Abkommens, aber kein EU-Staat, die Schengen-Bescheinigung gilt jedoch auch hier. Dänemark hat zum 1. Januar 2018 ein mehrjähriges Programm zur medizinischen Cannabisversorgung gestartet, zunächst befristet auf bestimmte Indikationen wie Spastik bei Multipler Sklerose, Chemotherapie-bedingte Übelkeit und neuropathische Schmerzen.
Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Tschechien
In Italien sind cannabisbasierte Magistralrezepturen seit 2006 möglich; 2013 wurden Extrakte und Blüten ergänzt, der Bedarf stieg von 60 kg (2014) auf 1.270 kg (2022). Zu Frankreich, Spanien, Polen und Tschechien sind in unseren Quellen keine detaillierten Patientenregelungen dokumentiert. Hier gilt: vor der Reise die diplomatische Vertretung kontaktieren.
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Das sagen Patientinnen und Patienten über Sanvivo
Außerhalb der EU: Schweiz, USA, Großbritannien & Co.
Verlässt du den Schengen-Raum, gilt die Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ nicht mehr. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine international harmonisierten Regeln. Stattdessen empfiehlt das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB) eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit Angaben zum Cannabisarzneimittel, zu Einzel- und Tagesdosis sowie zur Reisedauer (maximal 30 Tage). Auch dieses Dokument muss von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Welche Regeln im Zielland gelten, klärst du am besten vor der Reise bei der diplomatischen Vertretung des Reiselandes oder über das Auswärtige Amt.
Schweiz: Schengen, aber kein EU-Mitglied
Die Schweiz ist zwar nicht in der EU, gehört aber zum Schengener Abkommen. Für Reisen bis 30 Tage reicht daher die beglaubigte Schengen-Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ aus, wie sie auch für Deutschland, Österreich oder Italien gilt. Cannabisarzneimittel werden in allen Schengen-Staaten als Betäubungsmittel eingestuft; zusätzliche Regelungen gibt es laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht. Vorsicht ist nur geboten, wenn die Anwendungsart „Rauchen" verordnet wurde, hier können einzelne Länder einschränkende Regeln in der Öffentlichkeit haben.
USA: Bundesrecht vs. Bundesstaaten
In den USA ist die Rechtslage zweigeteilt. Auf Bundesebene ist Cannabis weiterhin in Schedule I des Controlled Substances Act eingestuft, also ein verbotener Stoff, dem ein hohes Missbrauchspotenzial zugeschrieben und die medizinische Verwendung grundsätzlich abgesprochen wird. Gleichzeitig haben bis Ende 2020 mindestens 36 Bundesstaaten eigene Gesetze verabschiedet, die eine medizinische Nutzung erlauben, mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen. In den USA dürfen Ärzt:innen kein klassisches Rezept ausstellen, sondern nur ein Empfehlungsschreiben.
Für dich als Patient:in heißt das: Selbst wenn ein US-Bundesstaat medizinisches Cannabis erlaubt, bleibt die Einfuhr aus Deutschland nach US-Bundesrecht problematisch. Eine Mitnahme wäre nur über eine Einfuhrgenehmigung des Reiselandes plus Ausfuhrgenehmigung der Bundesopiumstelle denkbar, laut INCB-Leitfaden ein Verfahren mit hohem Aufwand, das nur in absoluten Ausnahmefällen zur Anwendung kommt.
Großbritannien, Türkei, Asien: strenge Regelungen
Im Vereinigten Königreich ist die Verschreibung cannabisbasierter Produkte seit dem 1. November 2018 möglich, allerdings restriktiv und nur durch speziell registrierte Ärzt:innen. Großbritannien ist seit dem Brexit weder EU- noch Schengen-Mitglied, die Schengen-Bescheinigung gilt dort nicht. Für eine Mitnahme brauchst du die INCB-Bescheinigung und musst die britischen Einfuhrregeln vorab klären.
In Ländern Asiens und Afrikas ist medizinisches Cannabis laut Lehrbuchüberblick noch eine Seltenheit. In einigen Staaten ist die Mitnahme schlicht nicht möglich. Für Länder wie die Türkei oder asiatische Reiseziele gilt deshalb besonders streng: erst die Botschaft fragen, dann reisen. Wenn ein Land die Einfuhr verbietet, solltest du prüfen, ob ein:e ortsansässige:r Arzt:Ärztin ein vergleichbares Präparat verschreiben kann, oder die Reiseplanung anpassen. Quellen: International Narcotics Control Board 2021; Government of the United Kingdom 2018; Government of the United States of America 2022; National Conference of State Legislature 2021
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Grenzkontrolle: Was bei Zoll und Einreise wirklich passiert
Eine Grenzkontrolle mit medizinischem Cannabis im Gepäck klingt für viele Patient:innen bedrohlicher, als sie tatsächlich abläuft. Wer die richtigen Unterlagen dabei hat und sie ruhig vorzeigen kann, hat in den meisten Fällen kein Problem. Dein Cannabisarzneimittel ist ein verschriebenes Betäubungsmittel, und für Betäubungsmittel auf Reisen gibt es klare, vorgegebene Regeln.
Vorgehen am Flughafen und an der Landesgrenze
Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums entfällt die zollamtliche Überwachung an den Binnengrenzen. Eine Kontrolle kann es trotzdem geben, etwa bei stichprobenartigen Polizeikontrollen, im Zug oder am Flughafen bei der Sicherheits- oder Ausweiskontrolle. Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums findet hingegen eine reguläre Zollabfertigung statt, bei der Betäubungsmittel angemeldet werden müssen.
Trag dein Cannabisarzneimittel im Handgepäck, in der Original-Apothekenverpackung, und halte deine Bescheinigung griffbereit, also nicht im Koffer im Frachtraum. Auf Nachfrage zeigst du Rezeptkopie und Bescheinigung ruhig vor. Wichtig: Betäubungsmittel dürfen ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden, nicht durch beauftragte Personen. Die Mitnahmemenge darf nur dem angemessenen Reisebedarf entsprechen, maximal für 30 Tage.
Welche Unterlagen Patient:innen vorzeigen sollten
Welche Papiere du brauchst, hängt vom Reiseland ab:
- Schengen-Raum: die vom Arzt ausgefüllte und von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde (meist über das Gesundheitsamt) beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ, gültig für maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung nötig.
- Außerhalb des Schengen-Raums: eine mehrsprachige Bescheinigung nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB), ebenfalls beglaubigt durch die zuständige Landesbehörde, mit Angaben zu Art, Menge, Einzel- und Tagesdosierung und Reisedauer.
Zusätzlich sinnvoll: eine Kopie deines aktuellen Rezepts und der Apotheken-Kassenbeleg. Diese Kombination wirkt bei Behörden seriöser als jede Form von „Cannabis-Ausweis" aus privaten Quellen, solche Ausweise haben keine offizielle Funktion und sind keine rechtlich bindenden Dokumente.
Was tun bei Rückfragen oder Beschlagnahmung
Wenn der Zoll oder die Polizei nachfragt: ruhig bleiben, schriftliche Unterlagen vorzeigen, sachlich erklären, dass es sich um ein ärztlich verschriebenes Arzneimittel handelt. Auch innerhalb Deutschlands kann die Polizei bei einer Kontrolle nicht direkt unterscheiden, ob ein medizinischer oder ein nichtmedizinischer Cannabisgebrauch vorliegt. Ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren kann eingeleitet werden, wird aber nach Klärung des Sachverhalts bei einer medizinisch indizierten Therapie in aller Regel wieder eingestellt. Genau deshalb sind die Bescheinigung und die Rezeptkopie so wichtig: Sie ersparen dir diesen Verwaltungsaufwand.
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums gilt zusätzlich: Einige Länder verlangen eigene Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme ganz. Kläre die Rechtslage vor Reiseantritt über die diplomatische Vertretung des Ziellandes oder die Länderübersicht des INCB.

Checkliste für die Reise mit medizinischem Cannabis
Eine Reise mit Cannabisarzneimitteln ist planbar, wenn du sie ernst nimmst. Die folgende Checkliste fasst zusammen, was vor Abflug, im Gepäck und unterwegs wichtig ist. Sie ersetzt keine individuelle Auskunft des Auswärtigen Amtes oder der Botschaft deines Reiselandes, hilft dir aber, nichts Wesentliches zu vergessen.
Vor der Reise: Dokumente, Fristen, Apotheke
- Reiseziel prüfen. Schengen-Land, Nicht-Schengen, Transitland? Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums gelten die nationalen Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes. Auskunft geben die diplomatischen Vertretungen und das INCB.
- Bescheinigung anfordern. Innerhalb des Schengen-Raums die Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ, außerhalb die mehrsprachige Bescheinigung nach INCB-Leitfaden. Beide gelten für maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung nötig.
- Beglaubigung einplanen. Die Bescheinigung muss von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle (meist Gesundheitsamt) beglaubigt werden. Zuständigkeit, Bearbeitungszeit und mögliche Gebühren rechtzeitig klären.
- Apothekentermin koordinieren. Reisemenge passend zur Reisedauer in der Apotheke abklären, das Gesetz erlaubt nur die für die Reisedauer angemessene Menge als Reisebedarf.
Im Gepäck: Originalverpackung, Menge, Aufbewahrung
- Originalverpackung der Apotheke mit Etikett, Chargenangabe und Patientenname.
- Menge orientiert an der ärztlich verordneten Tages- und Reisedosis, nicht mehr.
- Bescheinigung(en) im Original plus Kopie, getrennt vom Arzneimittel verstauen.
- Mitnahme nur für den Eigenbedarf, die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Während der Reise: Verhalten und Notfall-Kontakte
- Bei Kontrollen ruhig die Bescheinigung und das Apotheken-Etikett vorzeigen.
- Bei Autofahrten zusätzlich Rezeptkopie oder ärztliche Bescheinigung mitführen, um Verfahren bei Verkehrskontrollen zu vermeiden.
- Bei Problemen die deutsche Auslandsvertretung kontaktieren; Adressen über das Auswärtige Amt.
Dein To-do jetzt: Reisedaten festlegen, Bescheinigung beim behandelnden Arzt anfordern, Termin zur Beglaubigung vereinbaren und parallel die Botschaft des Reiselandes anschreiben.
Quellen
Häufige Fragen zu Cannabis im Ausland
Was, wenn meine Reise länger als 30 Tage dauert? +
Sowohl die Schengen-Bescheinigung als auch die mehrsprachige Bescheinigung für Reisen außerhalb des Schengen-Raums sind auf maximal 30 Tage begrenzt. Eine einfache Verlängerung gibt es nicht. Für längere Aufenthalte solltest du klären, ob das benötigte Cannabisarzneimittel im Reiseland verfügbar ist und dort durch eine Ärzt:in vor Ort verschrieben werden kann. In manchen Ländern ist das möglich, in vielen Drittstaaten nicht.
Was passiert bei Verlust der Bescheinigung im Ausland? +
Eine offizielle Notfallregelung für verlorene Bescheinigungen ist nicht dokumentiert. Trag das Original deshalb getrennt vom Arzneimittel auf, mach vorab Kopien und lass dir vor Reiseantritt für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine eigene beglaubigte Bescheinigung ausstellen. Bei Verlust hilft die deutsche Auslandsvertretung mit Kontakten und Beratung, ersetzt das Dokument aber nicht.
Gilt die Bescheinigung auch bei Transit-Flügen? +
Bei Zwischenstopps zählen die nationalen Bestimmungen jedes Transitlandes. Auch wenn du das Flugzeug nicht verlässt, kann das Land formal Einfuhrregeln anwenden. Kläre die Rechtslage vorab über die diplomatische Vertretung des jeweiligen Landes oder die Länderübersicht des INCB. Im Zweifel hilft eine Verbindung ohne Stopp in einem kritischen Drittstaat.
Was ist bei Kreuzfahrten zu beachten? +
Auch hier gelten die Bestimmungen jedes angelaufenen Landes. Du brauchst die passende Bescheinigung für jedes Zielland und solltest die Mitnahme im Voraus mit der Reederei abstimmen. Manche Reedereien verlangen eine Voranmeldung von Betäubungsmitteln beim Bordarzt.
Wie bestelle ich vor einer Reise schnell Nachschub bei Sanvivo? +
Mit gültigem Rezept kannst du verfügbare Produkte in unserem Livebestand auswählen und die Bestellung abschicken. Wir prüfen Rezept und Bestellung und liefern diskret per Versand oder bereiten die Abholung in München vor. Plane genug Vorlauf ein, damit die Reisemenge rechtzeitig bei dir ankommt.
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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Die zitierten Studien beschreiben den aktuellen Stand der Forschung, nicht das individuelle Ansprechen einer bestimmten Patient:in. Eine cannabisbasierte Therapie kommt nur nach individueller ärztlicher Prüfung und Verordnung in Betracht. Bei akuten oder anhaltenden Beschwerden wende dich an deine Ärzt:in oder Apotheker:in.
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